Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalvermittlung der Ahbid Amin Services UG
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen von Ahbid Amin Services UG, im Folgenden kurz „AAS UG “, im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und Consulting-Leistungen an den Kunden. AAS UG erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Für die Arbeitskräfteüberlassung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.
- Vertragsabschluss
Angebote von AAS UG sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung zustande; spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von AAS UG.
Änderungen von Firmendaten oder anderen relevanten Informationen sind beiderseits umgehend schriftlich mitzuteilen; dies gilt ebenso für den Fall des Entzugs oder Wegfalls der Gewerbeberechtigung.
- Leistungsumfang
AAS UG vermittelt im Rahmen des Permanent Placement Arbeitskräfte zur Fixanstellung beim Kunden. AAS UG führt ein erstes Auswahlverfahren und eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils auf Basis der vom Kunden genannten Anforderungen durch und präsentiert dem Kunden Kandidaten. Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden. Die von AAS UG zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten oder von Dritten (z.B. früheren Dienstgebern). AAS UG übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente.
- Honorar
Die Höhe des jeweiligen an AAS UG zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung von AAS UG. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von AAS UG erteilt, so kann AAS UG jenes Honorar geltend machen, das den üblichen, angemessenen Konditionen von AAS UG entspricht. Der Berechnung des Honorars wird das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) für Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Das im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Honoraranspruch von AAS UG entsteht im Ausmaß von 50% bei Erteilung der Einstellungszusage an den von AAS UG vorgeschlagenen Kandidaten und im Ausmaß von weiteren 50% bei Dienstantritt des Mitarbeiters. Dies gilt auch dann, wenn
- der Vertrag zwischen AAS UG und dem Kunden zum Zeitpunkt der Einstellungszugsage und/oder des Dienstantritts nicht mehr aufrecht ist,
- die (selbständige oder unselbständige) Beschäftigung eines von AAS UG vorgestellten Kandidaten über einen Dritten erfolgt
- ein von AAS UG vorgestellter Kandidat für eine andere Position als jene, für die er ursprünglich vorgestellt wurde, direkt oder über einen Dritten eingestellt bzw. (selbständig oder unselbständig) beschäftigt wird.
Für den Fall, dass der Kunde mit einem von AAS UG namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens des Kandidaten ein Vertragsverhältnis eingeht, hat der Kunde ebenfalls ein Honorar in oben genannter Höhe an AAS UG zu entrichten. Der Kunde ist verpflichtet, AAS UG unverzüglich über die Zusage zu informieren und das Jahresbruttozielentgelt (Fixum und variable Entgeltbestandteile) zur Ermittlung des Honorars bekannt zu geben. Das Entgelt wird auch dann fällig wenn das Vertragsverhältnis mit dem Kandidaten nicht vom Kunden sondern von einem mit diesem verbundenen oder sonst wie in dessen Einflussbereich stehenden oder diesem zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritter, welcher Daten des Kandidaten vom Kunden erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn der Kandidat aus sonstigen Gründen (bzw. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung durch ein drittes Unternehmen) im Unternehmen des Kunden oder eines dem Kunden zuzurechnenden Dritten tätig wird.
Hat sich ein von AAS UG vorgeschlagener Kandidat bereits selbständig beim Kunden beworben oder wurde dieser Kandidat bereits über einen Dritten dem Kunden vorgestellt, ist der Kunde verpflichtet, AAS UG unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber zu informieren. AAS UG wird in diesem Falle hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt keine Information an AAS UG oder wünscht der Kunde die weitere Abwicklung durch AAS UG und kommt es zu einer Einstellung oder (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung eines von AAS UG vorgeschlagenen Kandidaten beim Kunden (direkt oder über einen Dritten) innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des jeweiligen Kandidaten durch AAS UG, ist AAS UG berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen.
Der Kunde verpflichtet sich zu den in diesem Absatz genannten Zwecken, AAS UG umgehend den Beschäftigungsbeginn sowie das vereinbarte Monatsbrutto- bzw. Jahresbruttozielentgelt bekannt zu geben sowie zum Nachweis der Einhaltung aller gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen AAS UG eine Kopie des mit dem Mitarbeiter geschlossenen Arbeitsvertrages zu überlassen.
Zusätzliche, auf Wunsch des Kunden geschaltete Inserate und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet.
- Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das Konto von AAS UG zu überweisen. Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 8 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. AAS UG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.
AAS UG ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Entgelt, welches AAS UG bei vollständiger Erfüllung aller übrigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
- Mitarbeiterschutzklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Personen, die während des Vertragsverhältnisses interne Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vertragsparteien sind oder waren, während und binnen eines halben Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses nicht in ihrem Unternehmen oder in einem mit ihnen konzernverbundenen Unternehmen zu beschäftigen. Bei schuldhaftem Verstoß verpflichten sie sich zur Zahlung eines Betrages von 15.000,00 € pro übernommenem/r Mitarbeiter oder Mitarbeiterin an die jeweils andere Vertragspartei.
Diese Klausel bezieht sich auf jene Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die im Vertragsverhältnis der Vertragsparteien direkt involviert bzw. auf Grundlage dessen beschäftigt sind/waren (beispielsweise Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen einer AAS UG Inhouse Service Einheit, die als Ansprechperson für den Kunden fungieren bzw. die entsprechende Ansprechperson des Kunden). Sollte der Kunde eine/n interne/n Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von AAS UG übernehmen, ist die Leistung von AAS UG im Rahmen des Vertragsverhältnisses nach der Übernahme nur dann sichergestellt, wenn ab Bekanntgabe der Übergabe der/die Mitarbeiter oder Mitarbeiterin noch mindestens 3 Monate bei AAS UG beschäftigt wird.
- Beendigung der Vertragsbeziehung
Der einzelne Vermittlungsauftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten (z.B. Inseratskosten oder Rekrutierungsaufwand) sind AAS UG ohne Abzug zu erstatten (vgl. Punkt 4.).
- Haftung
AAS UG wählt die Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus (vgl. Punkt 3). Der Kunde prüft im Rahmen seiner Auswahlentscheidung die Eignung des Kandidaten in seinem eigenen Verantwortungsbereich. AAS UG haftet im Falle des Abschlusses eines (freien) Dienstvertrages nicht für die getroffene Wahl des Kunden, für Qualifikationen, Kompetenzen, Eignung, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen, die notwendig sind, um auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland arbeiten zu dürfen.
AAS UG haftet dem Kunden nur insoweit als AAS UG bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen begangen hat und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar war. Die Haftung von AAS UG für leicht fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von AAS UG ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, welches AAS UG gemäß dem Angebot gebührt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönalverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen gelten nicht für von AAS UG verursachte Personenschäden. Allfällige Schäden sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust (i) unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen nach Kenntnis, schriftlich an AAS UG zu melden und (ii) binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen.
- Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung
Soweit AAS UG dem Kunden personenbezogene Daten, insbesondere besondere Kategorien von personenbezogenen Daten oder strafrechtlich relevanten Daten von Bewerbern oder Kandidaten übermittelt oder der Kunde solche Daten von Bewerbern oder Kandidaten verarbeitet, hat der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten nicht an Dritte zu übermitteln, diese wenn notwendig zu berichtigen und nach Wegfall des Zweckes zu löschen/sperren. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Kunden wird der Kunde in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von AAS UG an den Kunden vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als (i) die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten bzw. (ii) die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.
Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von AAS UG angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem oder postalischem Wege, mit der elektronischen Zusendung von Rechnungen sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch AAS UG ausdrücklich einverstanden.
- Gleichbehandlung und Fairness
Sowohl AAS UG als auch der Kunde verpflichten sich, jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Kandidaten aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.
- Zeiterfassung
Die Zeiterfassung der überlassenen Mitarbeiter wird AAS UG in einem Format übermittelt, welche die unmittelbare Weiterverarbeitung durch eine Software ermöglicht.
- Zusatzaufwände
Zusätzliche Aufwände, welche durch die vertraglich festgelegte Leistung nicht umfasst sind (z.B. Übermittlung von Zeiterfassungsdaten in nicht elektronisch bearbeitbarem Format, Nachträgliche Adaption von Abrechnungen auf Kundenwunsch,) werden gesondert auf Stundenbasis verrechnet.
- Schlussbestimmungen
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von AAS UG ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen des Kunden entweder von AAS UG ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
Für Streitigkeiten zwischen AAS UG und dem Kunden wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für München vereinbart. AAS UG ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.